TERMINABSAGEN
Was tun, wenn etwas dazwischen kommt?
Ich bitte darum, Terminabsagen frühzeitig bekannt zu geben, um anderen Klientinnen die Chance einer Beratungsstunde zu überlassen. Gemäß § 615 BGB wird eine gebuchte Beratungsstunde, die kurzzeitig (innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin) abgesagt wird, ohne Nachleistung trotzdem in Rechnung gestellt.